Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung dient nicht allein dem Zweck, den handels- und steuerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Sie stellt vor allem auch die aktuelle Informationsbasis zur Fundierung betrieblicher Entscheidungen dar.
Unsere Leistungen beinhalten das zeitnahe Kontieren, die Erfassung, die Kontrolle und die Auswertung Ihrer Geschäftsvorfälle sowie die unterjährige Führung der Anlagenbuchführung. Danach nehmen wir für Sie die elektronische Übermittlung der monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldung sowie der Zusammenfassenden Meldung an die Finanzbehörden vor.
Für Unternehmen, die die Belegerfassung vor Ort erledigen, stellen wir eine passende EDV-Schnittstelle zur Verfügung, die uns eine schnelle Prüfung und Verbuchung ermöglicht.
Wir arbeiten mit den Programmen der DATEV eG.
Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit in der Finanzbuchhaltung setzen wir unter anderem den Kontoauszugsmanager der DATEV ein. Damit bekommen wir die Kontobewegungen Ihrer Geschäftskonten von Ihren Banken über das Rechenzentrum der DATEV direkt in das Finanzbuchhaltungssystem unserer Kanzlei übertragen.
Ein wichtiges Produkt der Finanzbuchhaltung sind die betriebswirtschaftlichen Auswertungen, kurz: BWA oder KER genannt. Das sind kurzfristige Erfolgsrechnungen, die Ihnen als unterjähriges Instrument bei der Unternehmenssteuerung dienen. Gerne analysieren und besprechen wir diese regelmäßig mit Ihnen, damit Sie ein stets aktuelles und vorausschauendes Verständnis Ihrer Zahlen haben.
Schließlich bildet die Finanzbuchhaltung die Grundlage für die Erstellung von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen, die wir nach Ablauf des Wirtschaftsjahres für Sie erstellen.