Startseite | Anfahrt | Impressum | Kontakt
Sie sind hier: Startseite » Jahresabschlüsse

Jahresabschlüsse

Einmal im Jahr...

Die Jahresabschlüsse bzw. Gewinnermittlungen bilden einerseits die Besteuerungsgrundlage für die Festsetzung der Steuern und andererseits als bedeutender Ratingbestandteil der Banken eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Vergabe von Krediten. Er ist die Grundlage für die strategische Planung des folgenden Wirtschaftsjahres.

Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres erstellen wir Ihren Jahresabschluss gemäß Handels- und Steuerrecht.
Wir führen die entsprechenden Abschlussarbeiten durch auf Basis der von uns gefertigten Finanzbuchhaltung. Sollten Sie ihre Buchhaltung selbst führen, übernehmen wir Ihre Daten für die Bilanz in unsere EDV.

Der Erstellungsbericht unterrichtet den Auftraggeber über Art und Umfang der durchgeführten Arbeiten, dient als Nachweis der Erfüllung der Pflichten des Steuerberaters.

Nach der Erstellung Ihres Jahresabschlusses besprechen wir mit Ihnen die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Ergebnisse in einer Abschluss-
besprechung
. Dabei stimmen wir beispielsweise die Geltendmachung von Bewertungswahlrechten oder die Inanspruchnahme von steuerlichen Vergünstigungen wie der Bildung von Investitionsabzugsbeträgen ab. Damit bekommen Sie einen Jahresabschluss unter Inanspruchnahme der Wahlrechte, die Ihnen der Gesetzgeber einräumt und kein Zufallsprodukt.

Nach dem „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG) sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, innerhalb bestimmter Fristen den Jahresabschluss bzw. Teile des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Wir erstellen für Sie die Publizitätsbilanz und übermitteln diese fristgerecht.