Plausibilitätsbeurteilungen
Neben der Erstellung der Jahresabschlüsse bieten wir Ihnen bei Bedarf auch die Plausibilitätsbeurteilung Ihres Jahresabschlusses an.
Diese Beurteilungen erfolgen unter Beachtung der berufsständischen Grundsätze und des Maßnahmenkatalogs, den der Arbeitskreis für Rechnungsfragen, der von der Bundessteuerberaterkammer und dem Deutschen Steuerberaterverband getragen wird, erarbeitet hat.
Die kreditgebenden Banken können von ihren Kunden die Vorlage von Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung verlangen.
Falls Ihr Jahresabschluss auf Plausibilität beurteilt werden muss, legen wir Beurteilungsschwerpunkte in Abhängigkeit der Branche fest.
Bei Handelsunternehmen können Beurteilungsschwerpunkte z.B. bei den Warenbeständen, den Debitoren und den Kreditoren liegen.
Handelt es sich dagegen um produzierende Unternehmen, liegen Beurteilungsschwerpunkte eher bei den fertigen und halbfertigen Erzeugnissen.
Die Plausibilitätsbeurteilungen werden in einem Plausibilitätsbeurteilungsbericht für Sie zusammengefasst.
Die Plausibilitätsbeurteilung als Ergänzung zum Jahresabschluss wird oft von Banken bei der Kreditvergabe gefordert. Hierzu ist es erforderlich, durch sachdienliche Befragungen und analytische Prüfungshandlungen die dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Bücher und Bestandsnachweise auf ihre Plausibilität zu überprüfen und zu beurteilen. Als Ergebnis erhalten sie eine Bescheinigung.